Allgemeine Geschäftsbedignungen

Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen behält StilleSprache vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, kann StilleSprache einen Kursleiterwechsel vornehmen. StilleSprache behält sich das Recht vor, den Unterricht im Klassenzimmer zu denselben Konditionen in Fernunterricht umzuwandeln, wenn die Durchführung des Unterrichts im Klassenzimmer nicht aufrechterhalten werden kann, z.B. durch höhere Gewalt oder andere Gründe.

Kursplätze und Durchführung

Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legt StilleSprache für jedes Lernangebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl fest, welche bei Bedarf angepasst werden kann. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung).

Ab drei Teilnehmenden wird der Kurs in der Regel durchgeführt. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, würde das Kursgeld zurückerstattet werden. StilleSprache behält sich weiter vor, aufgrund anderer, von StilleSprache nicht zu vertretenden Gründen, im Programm angekündigte Kurse abzusagen. Bereits bezahlte Kursgelder werden rückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Änderungen oder Absage eines Kurses, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei ungenügender Teilnehmerzahl eines Kurses kann es in Einzelfällen vorkommen, dass StilleSprache den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Teilnehmenden durchführt, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöht oder, wo es sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen bei gleichbleibendem Preis reduziert.

Kursausschluss

StilleSprache behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes: Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.).

An- und Abmeldungen, Umbuchungen, Zahlung des Kursgeldes

  • Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet den Teilnehmenden zur Zahlung des Kursgeldes. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken.

  • Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Nach der Anmeldung für einen Kurs erhält der Teilnehmende von StilleSprache eine Anmeldebestätigung mit verbindlichen Zahlungsanweisungen.

  • Der Teilnehmende hat die Anmeldebestätigung unverzüglich zu prüfen und allfällige Fehler unverzüglich zu melden.  

  • StilleSprache versendet diverse Dokumente digital. Sollte ein anderer Weg gewünscht werden, muss dies explizit per Telefon, Mail oder über den Postweg kommuniziert werden. Die Dauer des Vertrags richtet sich nach dem gebuchten Kurs oder der Zusammenarbeit. Je nach Zeitpunkt der Annulation kann StilleSprache das Kursgeld gemäss folgender Regelung ganz oder teilweise erlassen.

    Bei Kursen / Aufträgen bis CHF 100.00:
    Bei Abmeldungen bis mindestens 5 Kalendertage vor Kursbeginn wird StilleSprache das Kursgeld erlassen bzw. rückerstatten, wobei eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15.- erhoben wird. Die Abmeldung kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Erfolgt die Abmeldung weniger als 5 Kalendertage vor Kursbeginn, ist das gesamte Kursgeld geschuldet.

    Bei Kursen ab CHF 100.00:
    In diesem Fall braucht StilleSprache eine Kursabsage oder Auftragsannulation per Briefpost oder per E-Mail. Der Erlass bzw. die Rückerstattung des Geldes erfolgt wie folgt:

Abmeldezeitpunkt Rücktrittgebühr:

  • Bis 30 Kalendertage vor Kursbeginn: CHF 100.- Bearbeitungsgebühr.

  • Ab 29 bis 20 Kalendertage vor Kursbeginn:

  • 10 % des Kursgeldes, jedoch max. CHF 500.-

  • Ab 19 bis 15 Kalendertage vor Kursbeginn: 30 % des Kursgeldes.

  • Ab 14 bis 8 Kalendertage vor Kursbeginn: 50 % des Kursgeldes.

  • Ab 7 Kalendertage vor Kursbeginn: Keine Rückerstattung des Kursgeldes

Sind Teilnehmender und Rechnungsempfänger nicht identisch, so haftet der Teilnehmende gegenüber StilleSprache für sämtliche Forderungen solidarisch mit dem Rechnungsempfänger.  

Die StilleSprache kann Dritte mit dem Inkasso beauftragen und ist berechtigt, Rechnungsforderungen oder das Recht zum Empfang von Zahlungen gemäss diesen Bestimmungen an Dritte zu übertragen. Die Kosten bei Übergabe an einen Inkassodienstleister (frühestens ab der zweiten schriftlichen Mahnung) gehen vollumfänglich zulasten des Kunden bzw. Rechnungsempfängers.